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VStättVO

VStättVO Tribüne – Versammlungsstättenverordnung für sichere Veranstaltungsanlagen mit Bender

Was ist die VStättVO?

Die VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) ist ein landesrechtliches Regelwerk, das Sicherheit, Betrieb und Bau von Versammlungsstätten regelt. Sie gilt in allen deutschen Bundesländern in ähnlicher Form und definiert Anforderungen an Fluchtwege, Bestuhlungsabstände, Kapazitätsbegrenzungen und Betriebsvorschriften. Tribünen ab einer bestimmten Besucherzahl fallen in ihren Anwendungsbereich. 

VStättVO-konforme Tribünen von Bender

Bender Tribünen entwickelt alle mobilen Tribünen in voller Konformität mit der VStättVO. Das bedeutet normgerechte Fluchtwegebreiten, ausreichend Ausgänge, normkonforme Bestuhlungsabstände und vollständige Dokumentation für Behörden. Bender kennt länderspezifische Abweichungen der VStättVO und passt die Planung entsprechend an. Alle Bender-Tribünen sind zusätzlich TÜV-geprüft. 

Genehmigungsverfahren nach VStättVO

Für Veranstaltungen, die der VStättVO unterliegen, ist behördliche Genehmigung erforderlich. Bender stellt alle dafür nötigen Unterlagen bereit: Standsicherheitsnachweis, Lageplan, Bestuhlungsplan und Sicherheitskonzept. 

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Da die VStättVO in Bundesländern unterschiedlich umgesetzt wurde, können Anforderungen je nach Veranstaltungsort leicht variieren. Bender verfügt über die Expertise, diese Unterschiede zu berücksichtigen und Tribünen entsprechend anzupassen.

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Kontakt & Anfrage: Jetzt unverbindlich anfragen und Ihr persönliches Tribünenkonzept erhalten – Bender Tribünen berät Sie kompetent unter +49 7253 8023-0 oder service@bender-tribuenen.de.

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