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Brandschutz

Brandschutz bei Tribünen – Materialanforderungen und Maßnahmen für sichere Veranstaltungsanlagen

Was regelt der Brandschutz bei Tribünen?

Brandschutz bei Tribünen umfasst bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung und -begrenzung. Anforderungen betreffen Baustoffklassen der Materialien (schwer entflammbar), Fluchtwegebreiten, Feuerwehrzugänglichkeit und Feuerlöschmittel. Grundlagen sind VStättVO und Landesbauordnungen. 

Brandschutzkonformes Bauen mit Bender Tribünen

Bender Tribünen verwendet ausschließlich Materialien, die geltenden Brandschutzanforderungen entsprechen. Textilverkleidungen und Überdachungen sind aus schwer entflammbaren Materialien (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) gefertigt. Das Stahl- und Aluminiumtragwerk ist nicht brennbar. Bender koordiniert Brandschutzplanung mit dem Sicherheitskonzept des Veranstalters. 

Feuerlöscher und Brandschutzposten

Anzahl und Position von Feuerlöschern wird im Brandschutzkonzept festgelegt. Bender koordiniert diese Anforderungen und stellt sicher, dass alle Vorgaben erfüllt werden. 

Feuerwehrzufahrten

Feuerwehrfahrzeuge müssen die Tribüne auf mindestens einer Seite erreichen können. Bender berücksichtigt Feuerwehrzufahrten bei der Aufstellplanung und hält geforderte Abstände und Breiten ein. 

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