Absturzsicherung
Absturzsicherung Tribüne – normgerechter Schutz an Kanten und Öffnungen von Bender
Was ist eine Absturzsicherung bei Tribünen?
Absturzsicherungen schützen Besucher und Montagepersonal vor dem Abstürzen an erhöhten Kanten, Öffnungen und Absätzen. Dazu zählen Geländer, Brüstungen und Sicherheitsnetze. Die Pflicht zur Absturzsicherung ergibt sich aus der Landesbauordnung, der VStättVO und DIN EN 13200. Normative Anforderungen an Höhen, Stababstände und Belastbarkeit sind verbindlich einzuhalten.
Absturzsicherung als Standard bei Bender Tribünen
Bender Tribünen integriert normgerechte Absturzsicherungen als festen Bestandteil jeder Konfiguration. Alle Außenkanten, Treppenwege und erhöhten Plattformen sind mit geprüften Geländern ausgestattet. Die Geländer sind für normative Anprallasten nach DIN EN 13200 bemessen. Keine Tribüne verlässt das Bender-Lager ohne vollständige Absturzsicherungsausstattung. Alle Elemente sind im Standsicherheitsnachweis dokumentiert.
Geländerhöhen und Stababstände
Geländer müssen mindestens 1,00 m hoch sein, an exponierten Stellen bis zu 1,10 m. Stababstände dürfen maximal 12 cm betragen. Bender hält alle Maße normgerecht ein.
Sicherheitsnachweise für Absturzsicherungen
Alle Absturzsicherungselemente werden im Standsicherheitsnachweis dokumentiert und durch einen akkreditierten Prüfingenieur geprüft. Vollständige Dokumentation liegt Bender-Kunden stets bei.
Kontakt & Anfrage: Jetzt unverbindlich anfragen und Ihr persönliches Tribünenkonzept erhalten – Bender Tribünen berät Sie kompetent unter +49 7253 8023-0 oder service@bender-tribuenen.de.